Taxigutscheine
Taxigutscheine
1. Voraussetzungen für die Benutzung des Fifty-Fifty-Taxis:
Anspruchsberechtigt sind Personen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg.
Bedingungen und Antrag für die Nutzung Fifty-Fifty-Taxis (hier klicken)
2. Voraussetzungen für die Benutzung des Senioren-Taxis:
Anspruchsberechtigt sind
Personen ab 65 Jahren oder
Personen ohne Altersbeschränkung, die im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 % oder mehr haben.
Bonkontigent 2024 für Senioren-Taxi aufgebraucht
Der Landkreis Schaumburg teilt mit, das nach 1 1/2 Monaten das Kontingent an Bons für das Senioren-Taxi bereits ausgeschöpft ist.
Es wird darum gebeten Anträge nur noch bis zum 19. Januar 2024 anzunehmen.
Anträge für das Fifty-Fifty-Taxi für Jugendliche sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Bedingungen und Antrag für die Nutzung des Seniorentaxis (hier klicken)
Hinweis:
Ab 01.01.2023 können die Senioren-Taxi-Bons ohne zeitliche Begrenzung ganztägig genutzt werden!
Anträge für alle Taxi-Bons sind jeweils beim Standesamt der Samtgemeinde Lindhorst, im Rathaus, Zimmer 6, zu stellen. Die daraufhin vom Landkreis Schaumburg ausgestellten Taxi-Bons können dann dort ca. 1 Woche nach Antragstellung unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.